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IRZ-Leserumfrage – Herzlichen Dank!

 

(IRZ) – Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Teilnahme an der IRZ-Leserumfrage 2023/24, für die zahlreichen Rückmeldungen und inhaltlichen Anregungen, das Lob und die positive Resonanz, aber auch für die kritischen und anregenden Nachfragen. Besonders hat uns Ihre große Wertschätzung gefreut! Die Bewertungen der Schlüsselbereiche anhand einer Notenskala brachten für Aktualität (1,5), Informationsgehalt (1,5), Themenauswahl (1,6), Praxisbezug/Praxisrelevanz (1,7) ein großartiges Ergebnis. 44% der Befragten bewerten die IRZ insgesamt als sehr gut, 51% als gut. Wir sagen herzlichen Dank, liebe Leserinnen und Leser! Und wir bedanken uns auch bei unseren fantastischen Autorinnen und Autoren, die maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen haben.

Aber selbstverständlich wollen wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Ihre wertvollen Anregungen nehmen wir gerne auf, um die IRZ stetig voranzubringen und die Qualität der IRZ noch weiter zu verbessern. Darauf können Sie sich verlassen!

Wir freuen uns mit den Gewinnern der Teilnahmepreise und wünschen auch künftig viel Anwendungsnutzen beim Lesen Ihrer IRZ! Bleiben Sie uns treu, und empfehlen Sie uns weiter!




IRZ – TOP-Thema im April


Instandhaltungen im Rahmen von Leasingverträgen

(IRZ) – Das Zusammenspiel aus der Bilanzierung von Vermögenswerten einerseits und von Verpflichtungen in Bezug auf diese Vermögenswerte andererseits kann Zweifelsfragen aufwerfen.   

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Derlei Verpflichtungen können sich nicht nur aus dem Gesetz (z.B. Rekultivierungsverpflichtungen, verpflichtende Instandhaltungen) ergeben, sondern auch auf vertraglicher Grundlage bestehen, beispielsweise wenn die Vermögenswerte gemietet sind.

Prof. Dr. Martin Schmidt betrachtet in Heft 4/2024 der IRZ (IRZ 2024, 159–165) beispielhaft die Bilanzierung von Instandhaltungen bei Flugzeugen, typisch für die europäische Luftfahrtindustrie. Die Ausführungen lassen sich aber auf Instandhaltungsverpflichtungen bei anderen Vermögenswerten, ob gemietet oder erworben, übertragen und sind nicht auf die Luftfahrtindustrie beschränkt.

„Instandhaltungen im Rahmen von Leasingverträgen“ – vom Autor mit großem Aufwand äußerst sorgfältig recherchiert und das Top-Thema im April!

Zum Editorial und Inhaltsverzeichnis des Hefts geht es hier.





IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP


  • Umsetzung der Nachhaltigkeitstransformation – Wesentliche  Impulse anlässlich der Schmalenbach-Tagung vom 18.4.2024 in Köln

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BC 5/2024

    Mit praktischen Umsetzungsproblemen der Nachhaltigkeitstransformation befasste sich ein Programmteil der renommierten Schmalenbach-Tagung 2024, die zum Generalthema Nachhaltigkeitsberichterstattung am 18.4.2024 in Köln stattfand. Unter dem Titel „Messen, Managen, Berichten und Prüfen von nicht-finanziellen Informationen in Unternehmen aller Größenordnungen“ wurde über Erfahrungen berichtet.

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  • (Rückwirkende) Anwendung der neuen Schwellenwerte

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß, BC 5/2024

    Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus.

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  • IASB veröffentlicht IFRS 18 Darstellung und Angaben in Abschlüssen

    DRSC, Meldung v. 10. April 2024
    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat gestern den neuen Standard IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht.
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  • Abweichender Wertaufhellungszeitraum bei Konzernabschluss und Jahresabschluss des Tochterunternehmens

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic, BC 5/2024


    Bei der Erstellung des Konzernabschlusses muss zwischen Ereignissen nach dem Abschlussstichtag, die neue Erkenntnisse liefern, und solchen, die neue Verhältnisse begründen, unterschieden werden. Während wertaufhellende Ereignisse im Abschluss berücksichtigt werden müssen, dürfen wertbegründende Ereignisse nicht einbezogen werden. Mit dieser Fragestellung hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) im Heft Life 02/2024 in Bezug auf einen abweichenden Wertaufhellungszeitraum im Jahresabschluss sowie Konzernabschluss eingehend beschäftigt.

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  • IASB schlägt verbesserte Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen vor

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 155

    Der IASB (International Accounting Standards Board) hat am 14. März 2024 den Entwurf IASB/ED/2024/1 „Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36)“ veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Neuerungen enthalten keine Änderungen der nach IFRS 3 vorgeschriebenen Erwerbsbilanzierung selbst, sollen aber die Unternehmen verpflichten, den Anwendern Informationen zur Verfügung zu stellen, die ihnen eine bessere Beurteilung des Erfolgs von Unternehmenszusammenschlüssen einschließlich der Effektivität und Effizienz der durch die Unternehmensleitung für die Unternehmenserwerbe eingesetzten wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens ermöglichen sollen.

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  • IFRS-Stiftung gibt Wiederernennung ihres Vorsitzenden bekannt

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 155

    Die IFRS-Stiftung hat am 4. März 2024 bekanntgegeben, dass Erkki Liikanen für eine dritte Amtszeit bis zum September 2027 zum Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung berufen worden ist. 

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  • IASB- und ISSB-Arbeitsprogramm

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 155

    Gegenüber dem in IRZ 3/2024 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2024, 111) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen der Boards im Wesentlichen nur einige zeitliche Verschiebungen und Präzisierungen bei den laufenden Projekten in den Projektkategorien „Standardsetzung“ (neun Projekte), „Standardpflege“ (fünfzehn Projekte), „Forschung“ (drei Projekte), „Taxonomie“ (vier Projekte), „Strategie und Governance“ (ein (ISSB-)Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; drei Projekte) ergeben. In der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (Sustainability) werden ein Taxonomieprojekt und ein Agendakonsultationsprojekt geführt (Stand: 26. März 2024). 

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  • EFRAG veröffentlicht zweite Q&A-Publikation zu ESRS-Fragestellungen

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Nachdem EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Oktober 2023 eine Plattform für Fragen zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an EFRAG eingerichtet hatte, wurde am 1. März 2024 ein zweites Set an Antworten zu zwölf Fragen in einer entsprechenden englischsprachigen Publikation veröffentlicht. 

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  • Übernahmeprozess in der EU

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Im abgelaufenen Monat gab es bei der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) keine Zwischenschritte im Rahmen des europäischen Komitologieverfahrens für die IFRS. 

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  • IDW veröffentlicht Entwurf einer Modulverlautbarung zur Nachhaltigkeitsbe-richterstattung

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 6. März 2024 den ersten Entwurf einer Modulverlautbarung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, die die Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen ESRS unterstützen sollen.

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  • FAF/FASB: Standardsetzungsaktivitäten

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat im abgelaufenen Monat eine endgültige Verlautbarung zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards in den USA veröffentlicht:

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  • BMJ veröffentlicht Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 25. März 2024 den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht veröffentlicht. Die CSRD, die bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umzusetzen ist, verpflichtet – zeitlich gestaffelt – eine Vielzahl von deutschen Unternehmen erstmals zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts. 

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Weitere IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP finden Sie unter der Rubrik News & Beiträge.




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